Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand vom 05.02.2026

1. Geltungsbereich, Textform

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der vantagg UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz Berlin („Anbieter“) und Kunden, die Unternehmer i.S.d. §14 BGB sind („Kunde“).
(2) AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung in Textform.
(3) Soweit hier Form vorgesehen ist, genügt Textform (z. B. E-Mail), sofern zwingendes Recht nichts anderes verlangt.

2. Leistungen, Vertragsgrundlagen

(1) Der Anbieter erbringt IT-/Software-Leistungen (u. a. Beratung, Entwicklung, Betrieb/Hosting, Support).
(2) Maßgeblich sind Angebot/Auftrag/Einzelvertrag („Vertrag“); Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich vereinbart.
(3) Der Anbieter darf Subunternehmer einsetzen.

3. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme in Textform, Auftragsbestätigung in Textform oder Leistungsbeginn zustande.

4. Selbstständigkeit

(1) Der Anbieter handelt selbstständig; ein Arbeitsverhältnis/arbeitnehmerähnliche Stellung wird nicht begründet.
(2) Keine Eingliederung/Weisungsbindung im arbeitsrechtlichen Sinne; der Kunde unterlässt Maßnahmen, die Scheinselbstständigkeit nahelegen.

5. Mitwirkung, Datensicherung

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle nötigen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner bereit.
(2) Verzögerungen/Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden; Fristen verlängern sich angemessen.
(3) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten und Inhalte sowie die Prüfung der Wiederherstellbarkeit verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Soweit der Anbieter im Rahmen von Hosting/Betrieb Sicherungen erstellt, ergeben sich Umfang, Intervalle und Wiederherstellungsziele ausschließlich aus dem Vertrag.
(4) Der Kunde trägt das Risiko von Datenverlusten, die auf fehlende oder nicht funktionsfähige Sicherungen bzw. fehlende Wiederherstellungsprüfungen nach Ziff. 5(3) zurückzuführen sind, soweit der Anbieter hierfür nicht nach Ziff. 15 haftet.

6. Drittanbieter / Cloud

(1) Der Anbieter darf Dritt-/Cloud-Dienste nutzen; für Ausfälle Dritter haftet er nicht, außer bei eigener vorsätzlicher/grob fahrlässiger Verursachung.
(2) Ergänzend gelten ggf. die Nutzungs-/Lizenzbedingungen der Drittanbieter.

6a Open-Source-Software (OSS)

(1) Der Anbieter darf OSS und sonstige Drittkomponenten einsetzen und – soweit erforderlich – mitliefern.
(2) Für OSS gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen; der Kunde hält diese ein.
(3) Gewährleistung und Haftung für OSS-Komponenten selbst richten sich – soweit zulässig – nach deren Lizenzbedingungen; für Auswahl, Konfiguration, Integration und Anpassung durch den Anbieter gilt Ziff. 15.
(4) Nicht ausdrücklich vereinbarter OSS-Compliance-/Dokumentationsmehraufwand (z. B. Notices, Quellcodepakete) wird nach Aufwand vergütet.

7. Dienst-/Werkleistungen, Abnahme

(1) Leistungen sind je nach Vertrag Dienst- oder Werkleistungen.
(2) Werkleistungen: Abnahmebereitschaft in Textform; der Kunde nimmt innerhalb von 5 Werktagen ab oder rügt wesentliche Mängel in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung.
(3) Ohne fristgerechte wesentliche Mängelrüge oder bei produktiver Nutzung gilt die Leistung als abgenommen.

8. Mängel bei Werkleistungen (Gewährleistung)

(1) Bei Werkleistungen hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung/Ersatz) innerhalb angemessener Frist. Danach kann der Kunde mindern oder bei wesentlichen Mängeln zurücktreten.
(2) Mängel sind in Textform anzuzeigen.
(3) Mängelansprüche verjähren 12 Monate ab Abnahme; ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für Vertragslaufzeit und Vertragszweck.
(2) Rechte/Quellcode verbleiben beim Anbieter bzw. Lizenzgebern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Nutzung außerhalb des Vertragszwecks, Weitergabe oder Unterlizenzierung nur mit Zustimmung.

(4) Soweit Leistungen OSS enthalten, erfolgen Nutzung und Weitergabe dieser Bestandteile ausschließlich nach den jeweiligen OSS-Lizenzbedingungen; diese gehen Ziff. 9 insoweit vor.

10. Rechte Dritter (IP)

(1) Bei Schutzrechtsansprüchen Dritter informiert der Kunde unverzüglich in Textform, überlässt die Rechtsverteidigung dem Anbieter und unterstützt ihn; Anerkenntnisse/Vergleiche nur mit Zustimmung des Anbieters.
(2) Der Anbieter darf nach Wahl ändern/ersetzen/Lizenz beschaffen.
(3) Ist dies unzumutbar, kann der Anbieter den betroffenen Leistungsteil außerordentlich kündigen; weitergehende Ansprüche nur nach Maßgabe der Haftung (Ziff. 15).
(4) Ziff. 10 gilt nicht für Ansprüche, die sich ausschließlich aus der Nutzung unveränderter OSS nach deren Lizenzbedingungen ergeben.

11. Testsysteme, Verfügbarkeit, Wartung

(1) Test-/Demo-/Pilotumgebungen sind nur zur Evaluation; keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften; produktive Nutzung nur bei Vereinbarung.
(2) Verfügbarkeit/SLAs sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart; Wartungen dürfen zu temporären Einschränkungen führen.

12. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich, nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung und geben sie nur an erforderliche, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen weiter.
(2) Ausnahmen: nachweislich bereits bekannt, ohne Pflichtverletzung öffentlich, oder gesetzlich/behördlich offenlegungspflichtig (soweit zulässig mit vorheriger Information).

13. Datenschutz / AVV

(1) Die Parteien beachten anwendbares Datenschutzrecht (insb. DSGVO).
(2) Bei Auftragsverarbeitung schließen die Parteien vor Beginn eine AVV gem. Art. 28 DSGVO.
(3) Der Kunde verantwortet die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten/verarbeiteten Daten.

14. Vergütung, Fälligkeit, Verzug

(1) Vergütung gem. Vertrag; Preise netto zzgl. USt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Verzug: gesetzliche Verzugszinsen; nach Ankündigung in Textform darf der Anbieter Leistungen/Zugänge bis zum Ausgleich aussetzen.

15. Haftung

(1) Unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Haftungsobergrenzen je Schadensfall (soweit zulässig und nicht zwingende gesetzliche Haftung):
– Sach-/Personenschäden: 5.000.000 EUR
– Vermögensschäden: 1.000.000 EUR
– Cyber-/Datenschutz: 100.000 EUR
(4) Bei Datenverlust ist die Haftung – soweit zulässig – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach Ziff. 5(3) entstanden wäre. Soweit ein Backup-/Restore-Konzept des Anbieters ausdrücklich vereinbart ist, gilt dies entsprechend nach Maßgabe der vereinbarten Parameter.
(5) Mittelbare Schäden/Folgeschäden (insb. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung) sind – soweit zulässig – ausgeschlossen.

16. Laufzeit, Kündigung, Datenexport

(1) Laufzeit/Kündigungsfristen gem. Vertrag; sonst Kündigung von Dauerschuldverhältnissen mit 3 Monaten zum Monatsende.
(2) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; bei dauerhafter Unmöglichkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der kündigenden Partei ist außerordentliche Kündigung in Textform möglich.
(3) Abrechnung bereits erbrachter Leistungen; vorausgezahlte Entgelte für nicht erbrachte Zeiträume anteilig zurück. Auf Verlangen ermöglicht der Anbieter angemessenen Datenexport, soweit technisch möglich und rechtlich zulässig.

17. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für Dauer/Umfang der Auswirkungen von der Leistungspflicht.

18. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Nach oben scrollen